Die Hände in Unschuld waschen!
Nun, es ist schon schlimm genug, wenn Regierende gegen geltenes Recht verstoßen und damit uns, den Steuerzahlern und Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern von Abgeordneten und Minister, bisweilen enorme Verluste zumuten. Und wie so oft kommt fast schon reflexartig der Satz: „Ich wasche meine Hände in Unschuld!“. Ich habe nichts gewusst, nichts gehört, nichts damit zu tun gehabt. Häufig stellt sich dann im Zuge von Ermittlungen heraus, dass das schlicht und ergreifend Lügen waren.
Hier kommen einige politische Affairen und Skandale der letzten Jahrzehnte:
Als CDU-Spendenaffäre oder Schwarzgeldaffäre wird die 1999 aufgedeckte illegale Spendenpraxis der CDU in den 1980er- und 1990er-Jahren unter dem damaligen CDU-Parteivorsitzenden und Bundeskanzler Helmut Kohl bezeichnet. In die Affäre waren mehrere Politiker und Institutionen verwickelt, darunter Wolfgang Schäuble, Max Strauß, Roland Koch, Manfred Kanther, sowie der Süßwarenhersteller Ferrero und der Stahlhersteller Thyssen.
Die globale Überwachungs- und Spionageaffäre entstand aus Enthüllungen von als streng geheim gekennzeichneten Dokumenten der National Security Agency (NSA). Der Whistleblower und ehemalige Geheimdienstmitarbeiter Edward Snowden enthüllte im Juni 2013, wie vor allem die Vereinigten Staaten seit spätestens 2007 in großem Umfang die Telekommunikation und insbesondere das Internet global und verdachtsunabhängig überwachen.
Unter CumEx-Files veröffentlichte am 18. Oktober 2018 Correctiv in Kooperation mit weiteren Medien aus zwölf Ländern über Jahre erarbeitete Rechercheergebnisse zum europäischen Cum-Ex-Steuerbetrug. Als Cum Ex wird ein systematischer Betrug bezeichnet, durch das man an hohe Summen aus Steuergeldern gelangt. Ein Netzwerk von Aktienhändlern, Steuerberatern, Bankern und Anwälten entwendete damit den europäischen Steuerbehörden viele Milliarden Euro.
Anne Brorhilker Deutschlands wichtigste Ermittlerin im Cum-Ex-Skandal. Sie ist weiterhin fest davon überzeugt, dass Steuerbetrug mit illegalen Aktiengeschäften in der Finanzwelt noch immer verbreitet ist.
Der Diesel- oder Abgasskandal 2015 ist eine Kombination aus einer Reihe von überwiegend illegalen Manipulationen verschiedener Autohersteller (Audi, VW, Daimler und teilweise auch BMW) und Konzerne wie Bosch zur Umgehung gesetzlich vorgegebener Grenzwerte für Autoabgase.
Die Pkw-Maut war ein Prestigeprojekt der CSU und des damaligen Verkehrsministers Andreas Scheuer in der damaligen Bundesregierung. Im Sommer 2019 kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Vorhaben als europarechtswidrig mit der Folge, dass der Bund musste in der Folge 243 Millionen Euro Schadenersatz von unserern Steuern an die einst vorgesehenen Betreiber zahlen musste. 2023 entschied das Ministerium nicht gegen Scheuer zu klagen.
Als Maskenaffäre wird die Beschaffung von 5,8 Milliarden Schutzmasken für 5,9 Milliarden Euro 2020 und 2021 unter dem damaligen Gesundheitsminister Jens Spahn bezeichnet. Ein komplexer Vorgang von Bestechung, Vorteilsnahme, fachlicher Inkompetenz und Vetternwirtschaft weiterer Bundestags- und Landtagsabgeordneter der CDU und CSU.
Es kam zu mehreren Vorgängen der freihändigen Auftragsvergabe an Personen aus dem CDU/CSU-Umfeld und der Anschaffung von Masken zu überhöhten Preisen durch Landesministerien und dem Bundesministerium für Gesundheit. Drei Milliarden der bestellten 5,8 Milliarden Masken landeten in Müllverbrennungsanlagen, was Kosten von acht Millionen Euro verursachte.
Ende 2025, Anfang 2026 wurden mehrere Fälle der Vetternwirtschaft, Veruntreuung von Geldern sowie mutmaßlichen Verstößen gegen das Parteiengesetz innerhalb der AfD auf Landes-, Bundes- und Europaebene bekannt. Der Bundestagsabgeordnete Jan Wenzel Schmidt machte zunächst auf „Filz“ im Landesverband aufmerksam und bezeichnete die AfD-internen Strukturen als „Beutegemeinschaft“. Später wurden etliche weitere, teils ähnliche Fälle berichtet. So hält die AfD-Politikerin Nadine Koppehel hält im Landtag von Sachsen-Anhalt den Rekord bei der Zahl von 16 Angestellten. AfD-Fraktionschef Kirchner will nicht verraten, wofür das nötig ist.
Die sogenannte „Über-Kreuz-Beschäftigung“ wird als rechtliche Grauzone bezeichnet. Diese Form der Beschäftigung im Bundestag und im Landtag Sachsen-Anhalt ist nicht ausdrücklich verboten. Dabei werden Verwandte von Abgeordneten bei Parteikollegen angestellt, um die Regelungen zu umgehen, die eine Beschäftigung eigener Familienangehöriger im eigenen Büro verbietet. Diese Versorgungsmentalität auf Kosten der öffentlichen Hand wird von der Öffentlichkeit kritisiert und einmal mehr macht die AfD genau das – nur im größerem Stil – was sie den sogenannten „Altparteien“ vorwirft.
Tja, und die Bundestagsfraktion der AfD schloss Schmidt am 3. März 2026 wegen „parteischädigenden Verhaltens“ aus der Fraktion aus.
Unzulässige Spenden, falsche Angaben oder zweckwidrige Verwendung von Fraktionsgeldern – seit 2017 mussten die Bundestagsparteien wegen solcher Verstöße rund 1,8 Millionen Euro bezahlen. Mehr als die Hälfte davon entfiel auf die AfD.



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